TV-L

Der TV-L ist der Tarifvertrag der Länder. Er verbessert die Arbeitsbedingungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus, und sichert faire Bezahlung nach dem Prinzip

 Gleiches Geld für gleiche Arbeit!

Er gilt für die Beschäftigten (fast) aller Bundesländer, und kann um Zusätze ergänzt werden (z.B. TV einmalige Corona-Sonderzahlung, Hauptstadtzulage).

Für Beamte gilt der TV-L an Berliner Hochschulen unmittelbar, da sie direkt für den Senat arbeiten.
Bei Angestellten der Hochschulen* wird der TV-L mittels TV-L Berliner Hochschulen „angewendet“ (übernommen), mit ein paar Anpassungen. (*Ausnahme: HTW, dort gilt der TVöD)


TV-L verstehen

Tabellen, Einkommensrechner

Tarifkommission

Vertragstext TV-L

An der BHT haben wir zwei ver.di MItglieder die an den Tarifverhandlungen mitwirken:


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    Der Einigung zum Tarifvertrag Hauptstadtzulage wurde seitens ver.di zugestimmt. Dieser Tarifvertrag gilt auch für die Beschäftigen an der BHT. Die Umsetzung muss noch geklärt werden.
  • Hauptstadtzulage für alle!
    Die Hauptstadtzulage von 150 Euro wird in Berlin seit November 2020 vom Senat gezahlt. Aktuell bekommen ca. 130.000 Angestellte und Beamte die Zulage. Allerdings bekommen nicht alle bei der Stadt Beschäftigten die Zahlung, so sind beispielsweise die Hochschulen, freie Träger der Wohlfahrtspflege oder Kultureinrichtungen wie die Stiftung Oper ausgenommen.
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