Die Tarifeinigung im TV-L sieht vor, dass die Tabellenentgelte ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, steigen.
Viele Beschäftigte an der BHT fragen sich deshalb zu Recht: Wo bleibt mein Geld?
Die Dienststelle verweist darauf, dass die Tarifverträge noch nicht unterzeichnet sind und die Umsetzung in der Entgeltabrechnung deshalb derzeit nicht möglich sei.
Gleichzeitig hat die Senatsverwaltung für Finanzen mitgeteilt, dass das Mitwirkungsverfahren mit ihrem Hauptpersonalrat abgeschlossen ist. Erhöhte Zahlungen vor Unterzeichnung der Tarifverträge stehen demnach unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Aus unserer Sicht muss nun transparent geklärt werden:
Warum wird an der BHT nicht bereits unter Vorbehalt ausgezahlt?- H
andelt es sich umein technisches Problem,eine rechtliche Bewertung,oder eine hochschulspezifische Entscheidung?
Nach Informationen der ver.di Betriebsgruppe hat der BHT Personalrat bei den Personalräten der anderen Berliner Hochschulen angefragt, wie die Auszahlung der Tariferhöhung dort gehandhabt wird. Die Rückmeldungen sollen helfen, die Praxis an der BHT besser einzuordnen. Wir berichten sobald wir mehr wissen.
Wichtig bleibt: Die Ansprüche der Beschäftigten gehen nicht verloren. Die Tariferhöhung gilt rückwirkend ab dem vorgesehenen Zeitpunkt und muss nachgezahlt werden!
#1 Update 15. Juni 2026:
- Aus anderen Berliner Hochschulen gab es von den Personalräten Rückmeldungen, dass die Tariferhöhung bereits „unter Vorbehalt“ ausgezahlt wird.
- Ob die Auszahlung an der BHT an technischen Herausforderungen oder internen Entscheidungen hängt, wissen wir aktuell noch nicht.
- Wir haben unsere ver.di Personalratsmitglieder gebeten jetzt erneut bei der Dienststelle nachzufragen, und auf die Auszahlung an anderen Hochschulen hinzuweisen.
#2 Update 16. Juni 2026:
- Nach mehrfacher Nachfrage unserer PR-Mitglieder hat die Personalstellenleitung der BHT die rückwirkende Auszahlung der Tariferhöhung per E-Mail angekündigt.
- Die Auszahlung erfolge „unter Vorbehalt„.
- Was heißt das?
Die Erhöhung könnte theoretisch zurückgefordert werden.
Das würde aber nur passieren:- falls es zu keiner Einigung zum Text der Tarifeinigung käme,
oder - falls der endgültige Text von der bisheringen Einigung abweichen würde.
- falls es zu keiner Einigung zum Text der Tarifeinigung käme,
- Soweit wir wissen, ist es bisher noch nie zu einer Rückforderung in diesem Zusammenhang gekommen.
- Hier der Text der Dienststelle:
[bht-mtv] Umsetzung der Tariferhöhung ___16.06.2026, 15:11
Liebe Mitarbeitende,ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir die Tariferhöhung aus dem Tarifabschluss der Länder nun umsetzen werden.
Die Tabellenentgelte erhöhen sich rückwirkend zum 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro monatlich. Die erhöhten Entgelte und die sich aus der rückwirkenden Umsetzung ergebenden Nachzahlungen werden mit der nächsten Entgeltabrechnung ausgezahlt.
Die Änderungstarifverträge sind weiterhin noch nicht unterzeichnet. Die Auszahlung erfolgt daher entsprechend den Vorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge und unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Dieser Vorbehalt ist aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Unterzeichnungsverfahrens erforderlich.
Wir freuen uns, dass wir die Tarifsteigerung nun endlich an Sie weitergeben können, und danken Ihnen für Ihre Geduld.
Herzliche Grüße
Randi WorathBERLINER HOCHSCHULE FÜR TECHNIK (BHT)
Personalabteilungsleitung
…
Siehe auch:

+2,0% ab 1. März 27
+1,0% ab 1. Januar 28
…
Letzte Artikel zu unserem Tarifvertrag:
- TV-L: Auszahlung Tariferhöhung / Warum wird die Tariferhöhung noch nicht ausgezahlt? (update #1, #2)
- Verhandlungsergebnis TV-L 2025: +5,8%mehr, mind. €100,-
- Kein Angebot, kein Respekt!
- Zeiterfassung: Ein-/Ausbuchen im Streik
- Tarifrunde der Länder: Angebot? Fehlanzeige! 1. Runde ohne Ergebnis






