Die Hauptstadtzulage von 150 Euro wird in Berlin seit November 2020 vom Senat gezahlt. Aktuell bekommen ca. 130.000 Angestellte und Beamte die Zulage. Allerdings bekommen nicht alle bei der Stadt Beschäftigten die Zahlung, so sind beispielsweise die Hochschulen, freie Träger der Wohlfahrtspflege oder Kultureinrichtungen wie die Stiftung Oper ausgenommen.
Wir fordern: alle, die im Verantwortungsbereich des Landes Berlin arbeiten und deshalb nach dem TVL oder daran angelehnt bezahlt werden, müssen die Hauptstadtzulage bekommen!
In der Tarifrunde der Länder 2023 hat ver.di die Forderung nach einer Zulage für alle Stadtstaaten aufgestellt. Zugleich hatte das Land Berlin ein Interesse daran, dass die Stadtstaatenzulage „legalisiert“ wird, damit es wieder vollwertiges Mitglied in der TdL werden kann. Vor diesem Hintergrund einigte man sich darauf, dass die Hauptstadtzulage im Tarifvertrag festgeschrieben wird.
Für das zweite Quartal des Jahres sind Redaktionsverhandlungen für den TVL vorgesehen. Ob und wie noch einmal extra zur Hauptstadtzulage verhandelt werden muss, klärt sich in diesen Redaktionsverhandlungen.
Alle wichtigen Informationen zum Thema finden sich hier kurz zusammengefasst: