Das Wichtigste fĂŒr die BeschĂ€ftigten der BHT in KĂŒrze:
- Es gibt eine Tarifeinigung zwischen dem Arbeitgeberverband TdL und den Gewerkschaften
- Das zustÀndige verdi-Gremium (Bundestarifkommission) hat der Einigung am 01.11.2024 zugestimmt. Der Tarifvertrag Hauptstadtzulage muss jetzt noch unterschrieben werden (sog. Unterschriftenverfahren).
- Die BHT wendet den Tarifvertrag TV-L Berliner Hochschulen an, und ĂŒbernimmt somit automatisch den Tarifvertrag Hauptstadtzulage
- der Tarifvertrag tritt zum 01.04.2025 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2028. Danach muss neu verhandelt werden
- Die Hauptstadtzulage betrĂ€gt 150 Euro fĂŒr alle BeschĂ€ftigten, TeilzeitbeschĂ€ftigte erhalten die Zulage anteilig
- Die Refinanzierung durch die Hochschulen, also die haushalterische Umsetzung muss noch geklÀrt werden
Weitere Details in der Tarifinfo_2_Hauptstadtzulage
Die Ausweitung der Hauptstadtzulage auf die freien TrĂ€ger konnte leider nicht durchgesetzt werden. Es gilt weiterhin: fĂŒr gute Studien- und Arbeitsbedingungen brauchen wir eine ausreichende Finanzierung. Keine KĂŒrzungen auf dem RĂŒcken der BeschĂ€ftigten!

