Die Beschäftigten der Berliner Hochschulen haben Anspruch auf die Hauptstadtzulage. Das hat das Arbeitsgericht Berlin inzwischen in drei Urteilen bestätigt.
Dennoch erhalten wir Beschäftigte die Zulage weiterhin nicht, der Berliner Senat verweigert die Finanzierung und drängt die Hochschulen in Berufungsverfahren.
Deshalb erhebt ver.di (gemeinsam mit der GEW) nun Musterklagen, um die Ansprüche der Beschäftigten endlich durchzusetzen!
Wir kritisieren sowohl den Senat als auch die Hochschulleitungen: Trotz der klaren Rechtslage wird die Auszahlung weiter verzögert, obwohl wir einen eindeutigen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben.
Die Hochschulen hatten Ihr Wort gegeben, die Auszahlung unmittelbar nach einem Urteil für die Beschäftigten zu starten. An diese Zusage scheinen sich die Hochschulleitungen nicht mehr gebunden zu fühlen.
Für uns ist klar: Nach drei positiven Gerichtsurteilen muss die Hauptstadtzulage und die Finanzierung durch das Land Berlin endlich umgesetzt werden!


