Die BeschÀftigten der Berliner Hochschulen haben Anspruch auf die Hauptstadtzulage. Das hat das Arbeitsgericht Berlin inzwischen in drei Urteilen bestÀtigt.
Dennoch erhalten wir BeschÀftigte die Zulage weiterhin nicht, der Berliner Senat verweigert die Finanzierung und drÀngt die Hochschulen in Berufungsverfahren.
Deshalb erhebt ver.di (gemeinsam mit der GEW) nun Musterklagen, um die AnsprĂŒche der BeschĂ€ftigten endlich durchzusetzen!
Wir kritisieren sowohl den Senat als auch die Hochschulleitungen: Trotz der klaren Rechtslage wird die Auszahlung weiter verzögert, obwohl wir einen eindeutigen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben.
Die Hochschulen hatten Ihr Wort gegeben, die Auszahlung unmittelbar nach einem Urteil fĂŒr die BeschĂ€ftigten zu starten. An diese Zusage scheinen sich die Hochschulleitungen nicht mehr gebunden zu fĂŒhlen.
FĂŒr uns ist klar: Nach drei positiven Gerichtsurteilen muss die Hauptstadtzulage und die Finanzierung durch das Land Berlin endlich umgesetzt werden!


