Der TV-L ist der Tarifvertrag der Länder. Er verbessert die Arbeitsbedingungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus, und sichert faire Bezahlung nach dem Prinzip „gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Der TV-L gilt für die Beschäftigten (fast) aller Bundesländer, auch in Berlin. Es kann ergänzende Tarifverträge geben, z.B. die Tarifverträge einmalige Corona-Sonderzahlung und Hauptstadtzulage.
Für wen gilt der TV-L?
Neben den unmittelbar Landesbeschäftigten, gilt der TV-L in Dienststellen die den Tarifvertrag anwenden, so wie die Berliner Hochschule für Technik.
Gemäß Vertragstext gilt der TV-L nur für Gewerkschaftsmitglieder; die Arbeitgeber beziehen sich dennoch i.d.R. freiwillig bei allen Angestellten in den Arbeitsverträgen auf den TV-L.
Studierende, deren Arbeit vorrangig technische oder administrative Tätigkeiten umfasst, z.B. nach Entgeltgruppe E3, fallen ebenfalls unter den TV-L.
TV-L verstehen
- Tarifvertrag – Was ist das?
- Der Weg zum Tarifvertrag
Wie entsteht ein Tarifvertrag? - Tarifpolitik – der Tarifvertrag einfach erklärt
Tarifkommission
An der BHT haben wir zwei ver.di MItglieder die an den Tarifverhandlungen mitwirken:
- Beate Keibel (Bundestarifkommission)
- Gero Eggers (Tarifkommission Land Berlin)