TV-L

Der TV-L ist der Tarifvertrag der Länder. Er verbessert die Arbeitsbedingungen über die gesetzlichen Regelungen hinaus, und sichert faire Bezahlung nach dem Prinzip „gleiches Geld für gleiche Arbeit“. Der TV-L gilt für die Beschäftigten (fast) aller Bundesländer, auch in Berlin. Es kann ergänzende Tarifverträge geben, z.B. die Tarifverträge einmalige Corona-Sonderzahlung und Hauptstadtzulage.


TV-L verstehen

Tarifkommission

An der BHT haben wir zwei ver.di MItglieder die an den Tarifverhandlungen mitwirken:

Beiträge zum TV-L