Pressemitteilung zur Hauptstadtzulage

ver.di Berlin-Brandenburg begrĂŒĂŸt das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem die Hauptstadtzulage auch BeschĂ€ftigten der HU und FU zusteht. Bei den beiden UniversitĂ€ten gilt – wie bei anderen sog Anwender- Einrichtungen der Tarifvertrag der LĂ€nder (TV-L) nicht direkt, sondern auf Grundlage einer dynamischen Bezugnahme in eigenen TarifvertrĂ€gen. Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrifft die beiden genannten UniversitĂ€ten. Zu anderen Anwender- Einrichtungen mit inhaltlich unterschiedlichen eigenen TarifvertrĂ€gen sind weitere sog. Verbandsklagen anhĂ€ngig.

Der Berliner Senat hatte bislang den Anspruch der HochschulbeschÀftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und den Einrichtungen eine Refinanzierung der Kosten verweigert. In der Folge zeigten sich die Berliner Hochschulen nicht bereit, die Hauptstadtzulage an ihre BeschÀftigten auszuzahlen. Mit der von den Hochschulen eingereichten Verbandsklage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.

„Dieses Urteil ist eine Ohrfeige fĂŒr den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen. Jetzt haben wir Klarheit. Die HU und FU  mĂŒssen die Hauptstadtzulage zahlen. Wir sehen das Urteil als wegweisend auch fĂŒr andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin, Stiftung Oper in Berlin, Lette-Verein, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH.  Wir fordern alle Arbeitgeber mit vergleichbaren Anwendungsklauseln auf, ihren BeschĂ€ftigten die Hauptstadtzulage rĂŒckwirkend auszuzahlen. Den Senat fordern wir auf, den Einrichtungen die entstandenen und entstehenden Kosten vollstĂ€ndig zu refinanzieren.“ erklĂ€rt Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter fĂŒr ver.di Berlin-Brandenburg

ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur fĂŒr die unmittelbaren LandesbeschĂ€ftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der BeschĂ€ftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal fĂŒr faire Entlohnung und eine verlĂ€ssliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.