Das Portal Arbeit und Arbeitsrecht berichtet über zwei aktuelle Urteile aus Thüringen: Der Arbeitgeber kann die Herausgabe der privaten Handynummer nicht regulär verlangen, dem steht das Datenschutzrecht bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen.
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Private Handynummer ist für Arbeitgeber tabu
Arbeitnehmer können nach zwei Urteilen des Thüringer LAG vom 16.5.2018 (6 Sa 442/17 und 6 Sa 444/17) die Weitergabe ihrer privaten Mobilfunknummer an den Arbeitgeber verweigern.
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