“Private Handynummer für den Arbeitgeber tabu”

Bild: genervte Person erhält einen Anruf

Das Portal Arbeit und Arbeitsrecht berichtet über zwei aktuelle Urteile aus Thüringen: Der Arbeitgeber kann die Herausgabe der privaten Handynummer nicht regulär verlangen, dem steht das Datenschutzrecht bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung entgegen.

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