Aufgrund aktueller Nachfragen: Eine Corona-Infektion im Urlaub fĂŒhrt auch bei QuarantĂ€ne-Anordnung nicht automatisch zum Erhalt der Urlaubstage.
Eine ArbeitsunfĂ€higkeitsbescheinigung (AU) des Arztes/der Ărztin ist notwendig um die Urlaubstage vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben zu bekommen.
Telefonisch können Patient*innen noch bis zum 31. MÀrz 2022 bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
Mehr Informationen:
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