Im letzten Flurgespräch am 15. April kam die Frage nach dem Anspruch auf einen Coronatest am Arbeitsplatz auf.
Wir zitieren mal die FAQ von Berlin.de:
Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, allen Mitarbeiter:innen, die vor Ort an ihrem Arbeitsplatz tätig sind, zweimal pro Woche ein kostenloses Schnelltest- oder Selbsttest-Angebot zu machen. Mitarbeiter:innen, die nur an einem Tag pro Woche am Arbeitsplatz präsent sind, muss nur für diesen Tag ein Testangebot gemacht werden. Sinn und Zweck der Regelung ist es nicht, dass Mitarbeiter:innen sich zur Wahrnehmung des Testangebots extra an den Arbeitsplatz begeben. Mitarbeiter:innen mit direktem Kontakt zu Kund:innen, zum Beispiel im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, sind dazu verpflichtet, dieses Angebot wahrzunehmen. In diesen Fällen müssen entsprechende Nachweise und Testergebnisse vier Wochen lang aufbewahrt werden.
Insgesamt empfehlen wir die FAQ auf Berlin.de für eine Übersicht der aktuellen Regelungen.
Zu den Corona-Tests an der Hochschule werden wir weitere Informationen hier verlinken, sobald diese Online verfügbar sind. Aktuell gibt es nur die Informationen des Krisenstabs aus der Email an alle Mitarbeiter:innen vom 06. April 2021 um 11:32 Uhr.
Aktuell können sich Beschäftige der Hochschule montags und mittwochs, jeweils 8 bis 11 Uhr, bei der ZEH im Haus Beuth, Raum A113 testen lassen. (Stand 26.04.2021) Mehr Informationen auf https://www.beuth-hochschule.de/coronavirus.
Update 26.04.2021: Link zu Testinformationen und zur Coronavirus-Seite der Hochschule hinzugefügt.
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