Die Gewerkschaften unter Federführung von ver.di haben erkämpft:
- 👍 Keine Gehaltskürzungen – Abwehr der massiven Angriffe der Arbeitgeber auf die Eingruppierungsregeln, den sogenannten Arbeitsvorgang.
. - 💶 ab 1. Dezember 2022: 2,8 Prozent mehr Geld
. - 💸 März 2022: Corona-Sonderzahlung: € 1.300,- steuerfrei und sozialabgabenfrei.
Auszubildende & Praktikant*innen: € 650,-
. - 📅 Tarifabschluss-Laufzeit: 24 Monate bis zum 30. September 2023
. - 🏥 Spürbare Verbesserungen im Gesundheitsbereich
Mehr Details, auch zu den Verbesserungen im Gesundheitswesen auf:
https://unverzichtbar.verdi.de/
Tarifergebnisse zum Ausdrucken?
Alle Ergebnisse in der Übersicht als PDF.
Fragen und Antworten (FAQ) zum Tarifabschluss
am Ende dieser Seite.
Bist Du schon ver.di Mitglied?
Deine Kolleg*innen in der Gewerkschaft haben diesen Tarifkampf finanziert.
Ohne Gewerkschaften: kein Tarifkampf, kein Schutz und keine Verbesserungen!
Unterstütz Dich und uns bei künftigen Tarifkämpfen: werde jetzt ver.di Mitglied an der BHT!
Siehe auch: Vorteile für ver.di Mitglieder.
Fragen und Antworten zum Ergebnis der Tarifrunde 2021
(nach Recherche der Betriebsgruppe, ohne Gewähr —
Ver.di Mitglieder erhalten bei Bedarf eine definitive Antwort von unserer ver.di Geschäftsstelle.)
Frage: Wann erhalte ich die Corona-Sonderzahlung?
Die einmalige Corona-Sonderzahlung wird spätestens mit dem Tabellenentgelt für März 2022 ausgezahlt.
Frage: Erhalten Teilzeitbeschäftigte eine Corona-Sonderzahlung?
Ja, anteilig entsprechend der Stundenzahl.
Frage: Seit wann / bis wann muss ich tarifbeschäftigt sein um Anspruch auf die Sonderzahlung zu haben?
Zwischen dem 01. Januar 2021 und dem 29. November 2021 muss mindestens einen Tag lang ein Anspruch auf Gehaltszahlungen bestanden haben.
Darunter fallen auch:
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Krankengeldzuschuss aus dem TV-L
- Bezugs von Mutterschutzgeld
- Mutterschutzlohns während eines ärztlichen Beschäftigungsverbots.
- Kurzarbeitergeld.
Endet das Angestelltenverhältnis nach dem 29.11.2021 aber vor Auszahlung der Corona-Sonderzahlung, so besteht nach unserem Verständnis Anspruch auf Auszahlung.
Frage: Ab wann erhalte ich mehr Geld und wieviel?
Für alle Tarifbeschäftigten ab 01. Dezember 2022, und zwar 2,8 Prozent mehr brutto. Sonderzahlungen im Gesundheitswesen erfolgen eher. Die Corona-Sonderzahlung (siehe oben) erfolgt bis Ende März 2022. Gerechnet auf die Monate Januar bis November sind die 1300,- Euro Sonderzahlung mehr als 2,8 Prozent für die Eingruppierungen bis inklusive E13. (Die Sonderzahlung ist steuerfrei und sozialabgabenfrei.)
Frage: Das ist viel zu wenig!
Frage: Warum hat ver.di kein besseres Ergebnis erziehlt?
Frage: Warum wird die Inflation nicht stärker ausgeglichen?
Frage: Was ist mit der Ballungsraumzulage?
Mit einem besseren Aktivierungsgrad (insbesondere in Verwaltung und Hochschulen) hätten sich deutlich bessere Ergebnisse erzielen lassen, wie an anderen Tarifabschlüssen 2021 zu sehen ist, aber auch an den Ergebnissen für die (sehr gut bei den Streiks vertretenen) Beschäftigten im Gesundheitsbereich.
Als Betriebsgruppe an der Berliner Hochschule für Technik haben wir uns auch mehr BHT Teilnehmer*innen bei Aktivierungsstreiks und der Haupt-Streikveranstaltung am Brandenburger Tor gewünscht.
Leider sind zu wenige unserer Kolleg*innen erschienen.
(Hilf uns gern nächstes Mal besser zu informieren und zu aktivieren, und tritt in die ver.di Betriebsgruppe ein!)
Frage: Wer kann mir weitere Fragen beantworten?
Benutz gern (Benutzen Sie gern) unser Kontaktformular und sende uns Deine (senden Sie uns Ihre) Frage, wie beantworten sie so gut wir können, und werden weitere Fragen und Antworten hier veröffentlichen.