Auch Arbeitswege im Homeoffice sind versichtert – so hat das Bundessozialgericht kürzlich geurteilt.
Im konkreten Fall von 2018 war ein Arbeitnehmer auf dem Weg vom Bett zum häuslichen Arbeitszimmer auf seiner Wendeltreppe ausgerutscht und gestürzt. Dies erkannte das Bundessozialgericht, im Gegensatz zur Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik, als Wegeunfall an.
Damit erhält der Kläger Leistungen der Unfallversicherung, neben Behandlungskosten können das, je nach Unfallfolgen, auch Rentenzahlungen sein.
Der Arbeitnehmer habe seine Arbeit aufnehmen wollen, diese „objektive Handlungstendenz“ war für das Gericht entscheidend.
Mehr Details in der Meldung beim MDR:
Urteil am Bundessozialgericht
Vom Bett zum Schreibtisch: Arbeitsweg im Homeoffice ist versichert
Meldung des DGB:
Urteil des Bundessozialgerichts
Sturz auf dem Weg vom Schlafzimmer ins Homeoffice ist Arbeitsunfall
Weitere Informationen:
- Die 16 wichtigsten FAQs zum Homeoffice und mobiler Arbeit auf verdi.de
- verdi-bht.de: Zeiterfassung und Versicherungsschutz während Corona
Bildnachweis: eigene Aufnahme