Die Arbeitgeber wollen unsere Löhne über Inflation und tiefere Eingruppierung absenken!
Wir fordern von den Arbeitgebern:
- Erhöhung der Tabellenentgelte um 5 Prozent,
mindestens € 150 monatlich, - Erhöhung der Entgelte im Gesundheitswesen um €300 monatlich,
- Erhöhung der Entgelte für Azubis, Studis und Praktikant*innen um €100 monatlich,
- Laufzeit 12 Monate,
- Wiederinkraftsetzung der bisherigen Übernahmeregelung für Azubis.
Ver.di ruft daher alle Tarifbeschäftigte,
Auszubildende und Praktikant*innen
in der Berliner Hochschule für Technik, Alice-Salomon-Hochschule, Freien Universität, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Humboldt-Universität, Technischen Universität, Universität der Künste, des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Gesundheitswesen, uni-assist e.V. sowie der Zentral und Landesbibliothek und des Lette-Vereins zum Partizipationsstreik auf.
Wir rufen ebenfalls die tarifgebundenen studentischen Beschäftigten und Hilfskräfte in der Alice-Salomon-Hochschule, Berliner Hochschule für Technik, Freien Universität, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Humboldt-Universität, Technischen Universität, Universität der Künste und des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (TV Stud III) zum Solidaritätsstreik auf. Der Streikaufruf ist legitim.
Wann: Donnerstag, den 25. 11. 2021
ganztags von Dienstbeginn bis Dienstende
Wo? Wir treffen uns an der Straße des 17. Juni zwischen S-Bahnhof Tiergarten und Charlottenburger Tor.
Die Versammlung beginnt um 8.45 Uhr,
Streikerfassung ab 8.30 Uhr möglich.
Anschließend Demonstration zum Brandenburger Tor.
Achtung Hygieneschutz:
Aufgrund der Pandemielage haben wir ein Hygieneschutzkonzept erarbeitet, um Eure Gesundheit und die Eurer Familien nicht zu gefährden. Von daher gilt:
1) Bitte nutzt wenn möglich FFP2 Masken, ansonsten medizinische Masken! Es besteht Maskenpflicht während der gesamten Kundgebungen und Demonstration.
2) Während der gesamten Kundgebung und Demonstration ist ein Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
3) Wir werden Euch auf der Kundgebung ansprechen, wir möchten eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen können. Tragt Euch bitte in Anmeldelisten ein, wenn ihr angesprochen werdet.
4) Wir können aufgrund der Pandemielage weder Essen noch Getränke ausgeben. Bitte greift auf Stullenpaket und Thermoskanne zurück.
5) Wir sorgen dafür, dass Euch unsere Band Microphone Mafia und unsere DJanes und DJs warm halten – aber ne dicke Jacke und ein Regenschirm können nicht schaden!
Liebe Kollegin, lieber Kollege, sei dabei, setze Dich gemeinsam mit uns und Deinen Kolleginnen und Kollegen für Deine Interessen ein. Zu Deiner Information fügen wir „Deine Rechte im Streik“ bei.
Bringt Banner, Selbstgemaltes und gute Laune mit! Packt noch zwei Kolleginnen und Kollegen ein! Gemeinsam sind wir stärker!
Für Rückfragen steht Dir Dein ver.di-Fachbereich gern zur Verfügung: fb05.bb@verdi.de.
Wir freuen uns darauf, Dich am 25.11.21 zu sehen und verbleiben bis dahin mit vielen Grüßen!
Weitere Informationen:
Fragen und Antworten für BHT Beschäftigte:
F: Darf ich streiken wenn ich nicht in der Gewerkschaft bin?
A: Klar, Streiken ist ein Recht. Sobald eine anerkannte Gewerkschaft zum Streik aufrufen, dürfen (und sollten) alle Beschäftigte ihr Streikrecht wahrnehmen!
(Siehe auch bei ver.di: Dürfen sich auch Noch-Nicht-Gewerkschaftsmitglieder an Warnstreiks und Streiks beteiligen? sowie ver.di: Darf der Arbeitgeber Beschäftigten die Beteiligung am Streik untersagen?)
F: Was passiert mit meinem Zeitkonto? „Stempel“ ich mich aus?
A: Nein, der Arbeitgeber hat kein Recht darauf, dass die Mitarbeitenden sich ausstempeln. Wer möchte, kann am Folgetag einen Korrektureintrag in der Zeiterfassung mit Kommentar „Streiktag“ anlegen. Überstunden beim Streik gibt es natürlich nicht.
(Siehe auch ver.di: Müssen Streikende sich bei ihren Vorgesetzten abmelden bzw. ausstempeln?)
F: Was passiert, falls die Hochschule mein Gehalt für den Streiktag streicht? Habe ich Anrecht auf Streikgeld?
A: Wenn Du ver.di Mitglied bist, bekommst Du von ver.di Streikgeld bezahlt. Stell sicher, dass Du in der Streikerfassung auf den Listen bist (siehe oben, rechtzeitig vor Ort sein!)
F: Bekomme ich Streikgeld wenn ich kein ver.di Mitglied bin? / Was wenn ich kürzlich erst eingetreten bin?
A: Wenn Du spätestens am Streiktag bei ver.di eintrittst, bist Du auf der sicheren Seite und erhältst bei Gehaltsausfall Streikgeld.
(Siehe auch bei ver.di: Wie hoch ist die ver.di-Streikunterstützung?)
F: Was mache ich wenn ich weitere Fragen habe?
A: Sprich uns gern an, entweder direkt beim Streik, auf der Personalversammlung oder über unsere Kontaktseite.