Aufgrund aktueller Nachfragen: Eine Corona-Infektion im Urlaub führt auch bei Quarantäne-Anordnung nicht automatisch zum Erhalt der Urlaubstage.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) des Arztes/der Ärztin ist notwendig um die Urlaubstage vom Arbeitgeber wieder gutgeschrieben zu bekommen.
Telefonisch können Patient*innen noch bis zum 31. März 2022 bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden.
Mehr Informationen:
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- verdi.de:
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