Die Tarifeinigung im TV-L sieht vor, dass die Tabellenentgelte ab 1. April 2026 um 2,8 Prozent, mindestens aber 100 Euro, steigen.
Viele Beschäftigte an der BHT fragen sich deshalb zu Recht: Wo bleibt mein Geld?
Die Dienststelle verweist darauf, dass die Tarifverträge noch nicht unterzeichnet sind und die Umsetzung in der Entgeltabrechnung deshalb derzeit nicht möglich sei.
Gleichzeitig hat die Senatsverwaltung für Finanzen mitgeteilt, dass das Mitwirkungsverfahren mit ihrem Hauptpersonalrat abgeschlossen ist. Erhöhte Zahlungen vor Unterzeichnung der Tarifverträge stehen demnach unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Aus unserer Sicht muss nun transparent geklärt werden:
- Warum wird an der BHT nicht bereits unter Vorbehalt ausgezahlt?
- Handelt es sich um
- ein technisches Problem,
- eine rechtliche Bewertung,
- oder eine hochschulspezifische Entscheidung?
Nach Informationen der ver.di Betriebsgruppe hat der BHT Personalrat bei den Personalräten der anderen Berliner Hochschulen angefragt, wie die Auszahlung der Tariferhöhung dort gehandhabt wird. Die Rückmeldungen sollen helfen, die Praxis an der BHT besser einzuordnen. Wir berichten sobald wir mehr wissen.
Wichtig bleibt: Die Ansprüche der Beschäftigten gehen nicht verloren. Die Tariferhöhung gilt rückwirkend ab dem vorgesehenen Zeitpunkt und muss nachgezahlt werden!


