Pressemitteilung zur Hauptstadtzulage

ver.di Berlin-Brandenburg begrüßt das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin, nach dem die Hauptstadtzulage auch Beschäftigten der HU und FU zusteht. Bei den beiden Universitäten gilt – wie bei anderen sog Anwender- Einrichtungen der Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht direkt, sondern auf Grundlage einer dynamischen Bezugnahme in eigenen Tarifverträgen. Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrifft die beiden genannten Universitäten. Zu anderen Anwender- Einrichtungen mit inhaltlich unterschiedlichen eigenen Tarifverträgen sind weitere sog. Verbandsklagen anhängig.

Der Berliner Senat hatte bislang den Anspruch der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und den Einrichtungen eine Refinanzierung der Kosten verweigert. In der Folge zeigten sich die Berliner Hochschulen nicht bereit, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit der von den Hochschulen eingereichten Verbandsklage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.

„Dieses Urteil ist eine Ohrfeige für den Berliner Senat, der sich geweigert hat, eine klare Rechtslage anzuerkennen. Jetzt haben wir Klarheit. Die HU und FU  müssen die Hauptstadtzulage zahlen. Wir sehen das Urteil als wegweisend auch für andere sogenannte Anwender, wie die TU Berlin, Stiftung Oper in Berlin, Lette-Verein, Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH.  Wir fordern alle Arbeitgeber mit vergleichbaren Anwendungsklauseln auf, ihren Beschäftigten die Hauptstadtzulage rückwirkend auszuzahlen. Den Senat fordern wir auf, den Einrichtungen die entstandenen und entstehenden Kosten vollständig zu refinanzieren.“ erklärt Benjamin Roscher, stellvertretender Landesbezirksleiter für ver.di Berlin-Brandenburg

ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt.  Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.