Fragen + Antworten zum STREIKrecht

Da wir einige Fragen zum Streik bekommen haben, hier die wichtigsten Fragen und Antworten. Weitere Fragen gern an hallo (at) verdi-bht (punkt) de


Frage 1: Nicht-Gewerkschaftsmitglieder + Streik

FRAGE: Nicht gewerkschaftlich organisierte Mitarbeiter*innen. Müssen diese sich vom Dienst freistellen (Gleitzeit), oder können sie während der Arbeitszeit daran teilnehmen?

ANWORT: Alle TV-L oder TV-Stud Beschäftigten der Hochschule sind zum Partizipationsstreik (=Warnstreik) aufgerufen, unabhängig davon, ob sie in einer Gewerkschaft sind!
 
Während Beschäftigte am Streik teilnehmen, entfallen die Nebenpflichten aus dem Dienstverhältnis, wie Anwesenheit am Arbeitsplatz, Abmeldung bei Vorgesetzten, oder Ausstempeln aus der Zeiterfassung während des Streiks. Siehe auch Frage 2 zur Zeiterfassung.
 
Wer am Streik teilnimmt, muss dies weder ankündigen, noch selbsttätig im Nachgang mitteilen, sondern lediglich auf Nachfrage der Arbeitgeberin wahrheitsgetreu antworten. 


Frage 2: Zeiterfassung BHT

FRAGE: Buche ich mich, wenn ich streike, in die Interflex Zeiterfassung ein- und aus?

ANTWORT: Wir stempeln ein, wenn wir zu Streikbeginn an der Dienststelle ankommen. Das Streikende tragen wir im Interflex händisch ein, wenn der Streik nicht auf dem Gelände der Hochschule stattfand.
Dabei darf die maximale Arbeitszeit von 7,88 Stunden in Vollzeit (bzw. die eigene reguläre Arbeitszeit an diesem Wochentag) nicht überschritten werden. 


Frage 3: Streikgeld / mögliche Abzüge im Streik

FRAGE: Kann ich Streikgeld beantragen? Was kann die Arbeitgeberin schlimmstenfalls tun, wenn ich an einem Streik teilnehme, zu dem ver.di aufgerufen hat?

ANTWORT: Die Arbeitgeberin kann versuchen zu erfassen, wer am Steik teilgenommen hat. Fragen zur Steikteilnahme der Arbeitgeberin müssen während und nach dem Streik ehrlich beantwortet werden.
Im schlimmsten Fall (worst-case) kann die Arbeitgeberin den Lohn für den Streiktag einbehalten. Weitere Konsequenzen wären unzulässig, sind im öffentlichen Dienst aber zum Glück auch unüblich.

Unsere ver.di Mitglieder erhalten Streikgeld, für den Fall, dass die Arbeitgeberin den Lohn für den Streiktag einbehält.

Neumitglieder können Streikgeld beziehen, wenn sie rückwirkend zum 1. des vorausgegangenen Monats eintreten.

Die Streikgelderfassung für Mitglieder findet während des Streiks statt, auch der Eintritt ist dann noch möglich.

Wurde der Lohn für den Streiktag auch nach 6 Monaten noch nicht abgezogen, muss das Streikgeld fairerweise an ver.di zurück überwiesen werden.


Frage 4: Abmeldung / Streik-Meldung

FRAGE: Muss ich mich abmelden wenn ich streike? Muss ich mich vorab in Listen eintragen?

ANTWORT:

👉 Wenn euch Vorgesetzte fragen, ob ihr künftig oder später streikt, müsst ihr nicht darauf antworten. Ihr könnt sagen: Ich überlege es mir noch.

👉 Wenn sie euch HINTERHER fragen, ob ihr gestreikt habt, müsst ihr aber wahrheitsgemäß antworten. VOR dem Streik müsst ihr euch aber weder abmelden noch irgendwo melden, dass ihr streiken werdet.

👉 Die Hochschulleitungen – zumindest in Berlin – haben die Direktion rausgegeben, dass die Instituts- und Bereichsleitungen sammeln sollen, wer im Streik war. HINTERHER dürfen sie das machen. Aber:

🙄 Keine Panik! Das ist ein ganz normaler Vorgang. Hintergrund ist: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, euch für den Streiktag Lohn zu zahlen. Dafür muss er wissen, wer im Streik war. Lasst euch davon nicht einschüchtern – auch wenn es wie eine Einschüchterung wirkt.

👬👭👫🧑‍🤝‍🧑 Der wirksamste Schutz ist: Ihr seid Viele! Viele Kolleg:innen aus einem Bereich, die gemeinsam streiken. Dann muss sich jede:r Einzelne weniger sorgen. Nutzt das Streikversprechen und sprecht mit euren Kolleg:innen. Verabredet euch für den Streik.