IT-Beschäftigte – Höhergruppierung nach TV-L bis 31.12.2021 möglich!

HRZ Kolleg*innen und IT Laborbeschäftigte sollten zeitnah ihre Chance auf eine höhere Eingruppierung prüfen.

Dank der von ver.di durchgesetzten, überarbeiteten Entgeltordnung zum TV-L gibt es für viele Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) die Chance auf eine höhere Eingruppierung. Grundlage hierfür sind veränderte Eingruppierungsmerkmale.

Was es mit der Eingruppierungsordnung auf sich hat und was sich nun ändert, darüber informiert der neuste ver.di Flyer:


Aufwertung für IKT-Beschäftigte im TV-LScreenshot des verlinkten Flyers "Deutliche Aufwertung für IKT-Beschäftigte im TV-L"

Neue Eingruppierung möglich – jetzt beraten und Ansprüche prüfen lassen!

https://biwifo.verdi.de/

bzw. als PDF: Flyer_Eingruppierung_IKT_Web.pdf

 


Frist

Wichtige Deadline: Der Antrag muss vor dem 31. Dezember 2021 gestellt werden.
Die gute Nachricht: Bei Bewilligung gilt eine Höhereingruppierung rückwirkend zum 01. Januar 2021.

Jetzt beraten lassen

Sehr empfehlenswert ist vor Antragstellung die kostenlose ver.di Beratung zur Hochgruppierung zu nutzen, die wie alle ver.di Beratungen und Unterstützungen durch die ver.di Mitglieder finanziert wird.

Wir helfen gern beim ver.di Eintritt (Kontaktinfos), ab Eintritt kann diese Beratung in Anspruch genommen werden.  Alternativ ist der Eintritt ganz einfach online über die ver.di Website möglich.

Der Mitgliedbeitrag sind regulär 1% des monatlichen Bruttoverdiensts – wenig in Anbetracht dessen, dass es Tariferhöhungen (regelmäßig mehr als 1%) nur Dank des gewerkschaftlichen Tarifkampfs gibt.


Bildnachweis:
Beitragsbild von Lukas Bieri auf Pixabay. Vielen Dank!