Beschäftigte von 5 weiteren Hochschulen haben Anspruch auf die Hauptstadtzulage – wir begrüßen das jüngste Gerichtsurteil!

ver.di Berlin-Brandenburg begrüßt das heute ergangene Urteil, nach dem die Hauptstadtzulage auch Beschäftigten der Universität der Künste, der Berliner Hochschule für Technik, der Kunsthochschule Weißensee, der Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch und der Hochschule für Musik Hanns Eisler zusteht. Damit hat das Arbeitsgericht Berlin nach den Urteilen zu HU und FU im Dezember ein weiteres Mal den Anspruch der Beschäftigten auf die Hauptstadtzulage bestätigt. Bei den fünf genannten Hochschulen gilt – wie bei anderen sog Anwender- Einrichtungen – der Tarifvertrag der Länder (TV-L) nicht direkt, sondern auf Grundlage einer dynamischen Bezugnahme in eigenen Tarifverträgen.

Das heutige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin betrifft nur die fünf Hochschulen. Diese hatten zur Klärung der Anspruchsberechtigung ihrer Beschäftigten eine Verbandsklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Eine entsprechende Klage hat auch das Pestalozzi-Fröbel-Haus beim Arbeitsgericht erhoben; über diese wird das Arbeitsgericht aufgrund des sehr ungünstigen Terminstandes der zuständigen Kammer erst im Oktober 2026 entscheiden. Zu anderen Anwender-Einrichtungen mit inhaltlich unterschiedlichen eigenen Tarifverträgen wie der Stiftung Oper in Berlin, dem Lette-Verein, und der Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH sind Verfahren im Rahmen von individuellen Geltendmachungen von Beschäftigten anhängig.

Der Berliner Senat hatte bislang den Anspruch der Hochschulbeschäftigten auf die Hauptstadtzulage nicht anerkannt und den Einrichtungen eine Refinanzierung der Kosten verweigert. In der Folge zeigten sich die Berliner Hochschulen nicht bereit, die Hauptstadtzulage an ihre Beschäftigten auszuzahlen. Mit der von den Hochschulen eingereichten Verbandsklage sollte Rechtssicherheit geschaffen werden.

„Für alle, die sich mit Tarifrecht auskennen, waren die Urteile absehbar. Die Vogel-Strauß-Strategie des Senats, mit der er die klare Rechtslage ignoriert, ist endgültig gescheitert. Es wird Zeit, die Verantwortung zu übernehmen, und für alle Einrichtungen die Refinanzierung der Hauptstadtzulage zu garantieren.“ erklärt Andrea Kühnemann, Landesbezirksleiterin für ver.di Berlin-Brandenburg

ver.di hatte eine tarifvertragliche Regelung der Hauptstadtzulage in den Tarifverhandlungen zum TV-L im Jahr 2023 durchgesetzt. Bis zum Inkrafttreten des Tarifvertrages hatte der Berliner Senat die Hauptstadtzulage nur für die unmittelbaren Landesbeschäftigten gezahlt. Das Urteil ist ein weiterer Schritt gegen die Spaltung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Berlin. ver.di sieht darin ein wichtiges Signal für faire Entlohnung und eine verlässliche Anwendung tariflicher Regelungen in Berlin.