Hauptstadtzulage –> Frist zur Geltendmachung endet in Kürze!

Mitte Dezember erste gerichtliche Entscheidung zur Verbandsklage erwartet.

Liebe Beschäftigte an der BHT,

* wenn die erstmalige Fälligkeit des Anspruchs am 30.04.25 vorlag, z.B. dem Zahltag an den an meisten Berliner Hochschulen inkl. BHT

In den FAQ wird auch die Frage nach der Notwendigkeit einer Geltendmachung trotz erklärten Verzichts auf Einrede der Ausschlussfrist durch die Hochschulleitungen beantwortet. Die dort aufgeführte Rechtsauffassung wird weiterhin vertreten.

Um gerichtlich klären zu lassen, ob die Hochschulbeschäftigten einen Anspruch auf Zahlung der Hauptstadtzulage haben, haben die Hochschulen Verbandsklagen nach § 9 Tarifvertragsgesetz auf den Weg gebracht. Die ersten beiden Kammertermine sind bezüglich der Klagen der HU und FU für den 16.12.25 anberaumt.

Über den Ausgang/die Urteile und das ggf. weitere Vorgehen werden wir hier so schnell wie möglich informieren.


Die obige Mitteilung stammt von Julia Dück und Antje Thomaß (Gewerkschaftssekretärinnen, Team Campus) und wurde geringfügig an die Situation an der BHT angepasst.

Beitragsbild von Manuel Schlichter: https://www.pexels.com/de-de/foto/stadt-dammerung-sonnenuntergang-skyline-28286270/