Arbeitsvorgang: Bunderverfassungsgericht bestätigt ver.di

Ein klarer Erfolg im Streit um die Eingruppierungsvorschriften für ver.di: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und das Land Berlin scheiterten mit ihren Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht.

Damit blieb auch dieser letzte Versuch der Arbeitgeber, die arbeitnehmer*innenfreundliche Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu kippen, erfolglos. ver.di fordert die TdL auf, ihre Blockadehaltung in Tarifverhandlungen umgehend aufzugeben!

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Dank für das Foto an Udo Pohlmann auf Pixabay.