Die Bundesregierung hat den Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2021 verdoppelt und erheblich erweitert, so dass jetzt auch Corona-bedingte Betreuungsprobleme mit abgedeckt sind.
Bei Alleinerziehenden gilt:
Bei Alleinerziehenden beträgt 2021 der Anspruch 40 Tage mit einem Kind, und maximal 90 Tage wenn Alleinerziehende mehrere Kinder haben.
Bei mehreren Elternteilen gilt:
Der Anspruch verdoppelt sich 2021 von 10 Tagen auf 20 Tage pro Elternteil für ein Kind, beziehungsweise maximal 45 Tage pro Elternteil bei mehreren Kindern.
Erweiterter Anspruch im Homeoffice oder Betreuungsproblem
„Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten.”
In Kraft getreten sind diese neuen Regelungen rückwirkend zum 05. Januar 2021.
Sie gelten für das Jahr 2021.
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