Habe ich Anspruch auf einen Coronatest am Arbeitsplatz? [Update 26.04.]

Foto Corona-Test

Im letzten Flurgespräch am 15. April kam die Frage nach dem Anspruch auf einen Coronatest am Arbeitsplatz auf.

Wir zitieren mal die FAQ von Berlin.de:

Arbeitgeber:innen sind dazu verpflichtet, allen Mitarbeiter:innen, die vor Ort an ihrem Arbeitsplatz tätig sind, zweimal pro Woche ein kostenloses Schnelltest- oder Selbsttest-Angebot zu machen. Mitarbeiter:innen, die nur an einem Tag pro Woche am Arbeitsplatz präsent sind, muss nur für diesen Tag ein Testangebot gemacht werden. Sinn und Zweck der Regelung ist es nicht, dass Mitarbeiter:innen sich zur Wahrnehmung des Testangebots extra an den Arbeitsplatz begeben. Mitarbeiter:innen mit direktem Kontakt zu Kund:innen, zum Beispiel im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, sind dazu verpflichtet, dieses Angebot wahrzunehmen. In diesen Fällen müssen entsprechende Nachweise und Testergebnisse vier Wochen lang aufbewahrt werden.

https://www.berlin.de/corona/faq/#headline_1_23

Insgesamt empfehlen wir die FAQ auf Berlin.de für eine Übersicht der aktuellen Regelungen.

Zu den Corona-Tests an der Hochschule werden wir weitere Informationen hier verlinken, sobald diese Online verfügbar sind. Aktuell gibt es nur die Informationen des Krisenstabs aus der Email an alle Mitarbeiter:innen vom 06. April 2021 um 11:32 Uhr.

Aktuell können sich Beschäftige der Hochschule montags und mittwochs, jeweils 8 bis 11 Uhr, bei der ZEH im Haus Beuth, Raum A113 testen lassen. (Stand 26.04.2021) Mehr Informationen auf https://www.beuth-hochschule.de/coronavirus.

Update 26.04.2021: Link zu Testinformationen und zur Coronavirus-Seite der Hochschule hinzugefügt.

Bildnachweis:
Beitragsbild von Stephan Hösl auf Pixabay. Vielen Dank!